EU-Richtlinien

 

Es wird momentan noch intensiv an der Ausarbeitung der voraussichtlich 01.01.2006 in Kraft tretenden EU Richtlinien gearbeitet. Allmählich nimmt das Ganze Form und Gestalt an.
Es ist auch recht wichtig, dass eine relativ schnelle Umsetzung geschieht, damit nicht jedes Mitgliedsland seine eigenen Wege geht, wie dies schon in den Niederlanden, Spanien und vor allem Österreich geschehen ist. Dies würde zu einem undurchsichtigem Richtlinienchaos führen. Dies würde weder den seriös arbeitenden Studiobetreibern, noch den Kunden helfen.

Nach Meinung vieler Tätowierer gelten In Österreich momentan völlig überzogene und vor allem auch praxisfremde Regeln für Tattoo – und Piercingstudios: z.B. muss dort mit spezieller Arbeitskleidung, Schutzbrille und Kopfbedeckung gearbeitet werden und laut deren Vorschriften müsste ein Studio aus min. 5 Räumen bestehen, und zwar aus einem Warteraum, einem Umkleideraum, einem Arbeitsraum,
einem Ruheraum und einem Aufbereitungsraum. Dies und noch viele weitere
(unsinnige und unnötige) Punkte der österreichischen Richtlinien sind nicht wirklich praxisnah und nur schwer umsetzbar – dies wird allerdings bei Inkrafttreten der neuen Richtlinien ein Ende haben.
Die neuen Richtlinien sollen schliesslich das Arbeiten erleichtern und für Kunden und Tätowierer sicherer machen. Weiteres Ziel ist es natürlich, einen europaweiten einheitlichen Standard zu erreichen.

Einzelheiten sind uns momentan noch nicht bekannt, es wird aber z.B. darauf hinauslaufen, dass für jeden Kunden steril abgepackte einmal – Farbportionen(sog. Single use Units), ähnlich der kleinen Kaffeesahne-becherchen, verwendet werden müssen um eine Kontamination der Farbflaschen zu vermeiden. Dies kann u.a. passieren, wenn beim Nachfüllen von Farbe die Spitze der Flasche
mit dem Farb / Blutgemisch eines gerade benutzten Farbnäpfchens in Berührung kommt oder etwas nach oben auf die Flaschenspitze spritzt. Wenn so etwas passiert, muss die Flasche selbstverständlich entsorgt werden, da man ansonsten eine Gefährdung des Kunden nicht ausschliessen kann.
Die single use units gewährleisten zwar höchstmögliche Sicherheit, jedoch gestaltet sich so das Mischen der Farben schwierig, falls man selber ganz spezielle Farbnuancen und Mischungen bevorzugt.
Somit wird es nicht mehr möglich sein, sich seine eigenen Farbtöne auf Vorrat zu mischen.
Festgelegt werden sollen auch die dann zugelassenen und zukünftig verbotenen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben. Dies ist recht sinnvoll, da teilweise eine gewisse Unsicherheit im Bezug auf die Unbedenklichkeit der Farben besteht.
Diverse Printmedien trugen und tragen auch kräftig zur Unsicherheit und Panikmache bei, mit unseriösen Berichten, in denen darüber berichtet wird, dass Tätowierte regelrecht „verbrennen“ wenn sie sich einer MRT (Kernspintomographie) unterziehen oder Berichte, denen zufolge mit „Autolack“ tätowiert wird.

Des weiteren schlägt die EU Kommission vor die Studiobetreiber zu verpflichten,
Autoklaven (Dampfdrucksterilisatoren) mit Vorvakuum zu benutzen, da diese bei der Sterilisation von Hohlräumen
effektiver arbeiten sollen. Lange Hohlräume (wie z.B. endoskopische Geräte) sind relativ schwer und nur mit 100 %iger Sicherheit zu sterilisieren in einem Autoklav mit Vorvakuum. Beim Tätowieren werden allerdings keine Geräte mit derart langen Hohlräumen verwendet. Der D.O.T.e.V.(Deutsche Organisierte Tätowierer e.V.) lässt
derzeit die Notwendigkeit der Umstellung von „normalem“ Autoklav auf einen mit Vorvakuum von einem Hygienefachmann prüfen. Entscheidend ist ja letzten Endes einwandfreies Sterilisations-Ergebnis.
Auf kurz oder lang werden allerdings Heissluftsterilisatoren wohl der Vergangenheit angehören.

 

Fazit ist: es geht um die Förderung der Sicherheit und den Verbraucherschutz und nicht um eine Überregulierung.

 

 

 

(Quelle: TätowierMagazin 10/03)